Die SPD Nordbahnhof-Vogelherd setzt sich dafür ein, dass soziale Ausgrenzung bei der Wahrnehmung bürgerlicher Rechte abgebaut wird

Wahlrechtsschranken für Obdachlose abbauen

Der Ortsverein setzt sich dafür ein und hat dies durch einen eigenen Antrag bestärkt, dass Personen ohne Meldeadresse vor Wahlen durch die zuständigen kommunalen Behörden ausreichend über ihr Wahlrecht und die Notwendigkeit der Aufnahme ins Wählerverzeichnis zur Wahrnehmung dieses Rechts zu informieren. Der Umstand, dass Personen ohne festen Wohnsitz nicht automatisch die Wahlbenachrichtigung erhalten und von sich aus die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen müssen, stellt eine Form von Wahlrechtsdiskriminierung dar. Der Zugang zum Wahlrecht muss allen Bürgern gleichermaßen offen stehen und Hürden für einzelne Personengruppen müssen so gut als möglich abgebaut werden. Eine sinnvolle Möglichkeit hierfür könnte die Verteilung eines Informationsschreibens zusammen mit Unterlagen der sozialen Unterstützung sein. Im Bereich der Wohnungslosenunterstützung tätige Wohlfahrtsorganisationen sollten von Seiten der zuständigen Behörden direkt angesprochen und mit Informationsmaterial zur Weitergabe beziehungsweise zum Aushang versorgt werden.

Der Kampf für das allgemeine Wahlrecht, ohne Benachteiligung sozial schwächerer Gruppen, war seit den Anfängen  der Sozialdemokratie eines ihrer wichtigsten Ziele. Auch wenn dieses Ziel dahingehend erreicht ist, dass zumindest grundsätzlich alle deutschen Staatsbürger das gleiche Wahlrecht besitzen, bestehen immer noch faktische Schranken. Zwar erhält der Großteil der Wohnungslosen die Wahlbenachrichtigung an eine Wohnungslosenpension o.ä., sofern diese als Meldeadresse registriert ist, zugesandt. Obdachlose ohne Meldeadresse hingegen müssen vor der Wahl einen Antrag auf Aufnahme in dass Wählerverzeichnis stellen (vergleiche BWO § 16 Abs. 2).

Allein das Wissen über die notwendigen Schritte ist bei vielen Menschen nicht vorhanden, was zu einem faktischen Ausschluss vom Wahlrecht führt. Als Sozialdemokraten dürfen wir uns nicht hinter den Umstand zurückziehen, dass die Zahl der betroffenen Personen vergleichsweise gering sein mag (in Nürnberg schätzungsweise etwa 50). Wenn ein, auch nur kleiner, Teil an ärmerer Bürger einen größeren Aufwand auferlegt bekommt, um wählen zu dürfen, dann ist das eine Wahlrechtsdiskriminierung. Zumindest die ausreichende Information der Betroffenen über ihre entsprechenden Rechte (und die dafür notwendigen Schritte) sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Die SPD-Stadtratsfraktion hat diese Initiative des Ortsvereins mittlerweile aufgegriffen und setzt sich bei der Stadtverwaltung für dieses Thema ein.